Zur Beantragung einer Freistellung Ihres Kindes nutzen Sie bitte das folgende Dokument:
ACHTUNG! Ab dem 4. Tag oder vor bzw. nach Ferien muss die Freistellung direkt an die Schulleitung gerichtet werden.
Im Falle des Auftretens von Läusen, darf Ihr Kind erst nach der Behandlung mit einem medizinischen (!) Läuseshampoo wieder beschult werden. Nutzen Sie zum Nachweis dessen bitte das folgende Formular: